Ik begrijp deze van Blackbox niet.
quote:
André S schreef op 11 mrt 2013 om 22:13:
.....zal me niks verbazen als die uitspraak weer uitgesteld wordt, Blacky.
Black rock 1 t/m 400 is een en de zelfde helaas komt er een tweede Black box in belgie die alle handelingen in de horeca registreed niet dat ik iets te verbergen heb maar voor de verkoop van MIJN PARELTJE is dat een domper.
Net zoals bij de uitzend wereld veranderd alles, internet is leuk voor te babbelen maar niet voor de oude ondernemingen .
Je bent 24 uur online en big brother kan je volgen 24 uur.
Nu effe 13 maart kan heel bijlangrijk zijn oud duitsdraadje is weg maar ik heb naar een half uur zoeken het toch weer gevonden .
Zal nu 13 maart posten straks duitsdraadje kunnen jullie zelf een oordeel vellen.
Bundesarbeitsgericht:
Nachzahlungen für Leiharbeiter?
Zoom Am 13. März verhandelt das Bundesarbeitsgericht über Klagen von Leiharbeitern.
Manche Urteile der Bundesarbeitsgerichts versetzen ganze Branchen in Aufruhr: "Billigverträge" wurden für nichtig erklärt. Zuletzt sorgten die Richter mit ihrem Urteil zum Kündigungsschutz für einen Paukenschlag. Bald stehen wieder wichtige Verhandlungen an - es geht um viel Geld.
Der 13. März könnte für Unternehmen und Zeitarbeiter ein wichtiger Tag werden - es geht um viel Geld. Quasi stellvertretend für Tausende, die lange umstrittene "Billigverträge" hatten, die ihre Arbeitgeber mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) abgeschlossen hatten, klagt eine Montagearbeiterin aus Rauen in Brandenburg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Sie pocht auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft in der Firma, in der sie entliehen war. Die Klägerin beruft sich auf Grundsatzentscheidungen der Bundesrichter von 2010 und 2012, nach der die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) nie tariffähig war - ihre Verträge damit nichtig sind. Die Brandenburgerin ist die erste, die sich nach diesen Urteilen mit ihren konkreten Nachforderungen durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht vorgearbeitet hat.
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Eilverfahren vor Gericht: Nachforderungen gegen Leiharbeitsfirmen rechtmäßig.Ohne gültige Tarifverträge gelte für Leiharbeiter laut IG Metall das Equal-Pay-Prinzip - gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften, sagt Thomas Klebe, Chefjurist beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt. Sie muss allerdings eingeklagt werden, wenn Firmen nicht freiwillig zahlen. Die Bundesarbeitsrichter müssen nun über Ausschluss- und Verfallsfristen und andere Details in Arbeitsverträgen entscheiden.
Allein von den DGB-Gewerkschaften würden bundesweit bisher rund 1500 Gerichtsverfahren von Zeitarbeitern betreut, die Nachzahlungen von Zeitarbeitsfirmen verlangen, sagt der Gewerkschaftsjurist Klebe. "Es geht in diesen Fällen um ein Volumen von fünf Millionen Euro." Ähnliche Fälle wie der der Brandenburgerin liegen den Bundesrichtern am 13. März auch aus Oelsnitz in Sachen sowie aus Bochum und Münster (Nordrhein-Westfalen) vor. "Im Herbst kommt dann die große Klagewelle", sagt Helga Laux, Richterin am 5. Senat, der sich mit den Zeitarbeitsfällen beschäftigen wird. "Wir machen dann fast nichts anderes mehr."
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Personaldienstleister (BAP) hat Anfang Februar angekündigt, dass sie mit den Gewerkschaften im Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) künftig keine Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche mehr abschließen werde. Bei der Montagearbeiterin aus Brandenburg summiert sich die Lohndifferenz zur Stammbelegschaft für den Zeitraum von Mai 2009 bis Juni 2010 auf 16.285,05 Euro. Sie hatte als Zeitarbeiterin mit CGZP-Regelung nur 6,15 Euro brutto pro Stunde erhalten.
Klebe hofft erneut auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts. "Viele Arbeitgeber haben gezockt und es darauf angelegt, dass die Tarifverträge mit der CGZP Bestand haben oder sie Verjährungsfristen retten."
Ohnehin müssen viele Zeitarbeitsfirmen mit unwirksamen Tarifverträgen nach den BAG-Entscheidungen der vergangenen zwei Jahre tief in die Tasche greifen: Auch für die Sozialkassen werden Nachzahlungen fällig. Rund 2200 von 3278 Zeitarbeitsfirmen sind nach Angaben der Sozialkassen bisher überprüft worden. Auf 116 Millionen Euro würden sich ihre Forderungen summieren. "Wir erwarten, dass die Sozialbeiträge auch eingetrieben werden", sagt Klebe. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit etwa 780.000 Frauen und Männer mit einem sozialversicherten Zeitarbeitsjob in Deutschland.
Der 13. März könnte auch wegen eines anderen Falles interessant werden: Das Bundesarbeitsgericht entscheidet anhand einer Metallfirma aus Franken darüber, ob Zeitarbeiter bei der Festlegung der Betriebsratsgröße künftig mitgerechnet werden müssen. Bisher haben das die Bundesrichter verneint. Laut DGB beschäftigen manche Firmen bis zu einem Drittel Leiharbeiter.